|
- Sehr geehrte EinlegerInnen,
ab 1. Jänner 2019 ist gemäß § 1(1) ESAEG die Einlagensicherung Austria G.m.b.H. (ESA) die für Sie zuständige Einlagensichrungseinrichtung und übernimmt von Gesetzes wegen die Aufgabe der Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.H. - nähere Informationen siehe www.einlagensicherung.at.
Für Sie als EinlegerInnen ergeben sich hieraus keine Änderungen.
 
|
|