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- Fachvertretung des Sektors
im Rahmen der „Wirtschaftskammer Österreich
– Bundessparte Bank und Versicherung"
- Einlagensicherungseinrichtung: Der Fachverband hat gemäß § 59 ESAEG eine Einlagensicherungs- einrichtung zu unterhalten. Diese Aufgabe erfüllt die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA), der alle Banken des Hypo-Sektors anzugehören haben, die sicherungspflichtige Einlagen entgegennehmen.
- Früherkennungssystem:
Zusätzlich hat der Fachverband sicherzustellen,
dass alle Banken des Sektors einem Früherkennungssystem
für Einlagensicherungsfälle unterliegen.
Gem. § 59 Z 3 ESAEG hat
der Fachverband eine Sicherungseinrichtung zu
unterhalten, die alle diesem Fachverband angehörenden
Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Entgegennahme
sicherungspflichtiger Einlagen und zur Durchführung
sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen
aufzunehmen hat. Die Sicherungseinrichtungen sind
in der Form von Haftungsgesellschaften als juristische
Personen zu betreiben. Die Sicherungseinrichtungen
haben insgesamt zu gewährleisten, dass, falls
über ein Mitgliedsinstitut der Konkurs eröffnet
wird, die Geschäftsaufsicht angeordnet wird
oder die gesicherten Einlagen nicht verfügbar
sind, die Einlagen innerhalb von 20 (gilt bis 31.12.2018; ab 1.1.2024 innerhlab von 7) Arbeitstagen ausbezahlt bzw. zur Auszahlung bereitgestellt werden.
- Mitglieder des Fachverbandes
sind neben den österreichischen Landes-Hypothekenbanken
die Hypo-Wohnbaubank
AG und die MASTERINVEST
Kapitalanlage GmbH.
- Datenschutzerklärung des Fachverband der Landes-Hypothekenbanken (pdf)
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